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Erste schriftlich dokumentierte Funde über Versicherungen gab es bereits 1750 vor Chr. auf einer Stele in Babylon. Dort ging es um eine Haftpflichtversicherung von König Hammurabi. Im alten Rom schlossen sich arme Römer zusammen, um eine Sterbekasse für Beerdigungskosten zu bilden, die "collegia funeratica". Karl der Große verbot 779 die Versicherung einer Gilde, die vor Brand- und Schiffbruch schützte. Im 14. Jahrhundert entstanden in Italien die ersten Seeversicherungen, es waren die ersten kaufmännischen Versicherungen. 1588 schloss man auch in Deutschland eine erste Schiffsversicherung ab. 1583 gab es in England die erste Lebensversicherung, die sich allerdings in keiner Weise mit den Policen von heute vergleichen lässt.
Versicherungen gab es bereits im 17. Jahrhundert, allerdings nur von Privatpersonen, Zünften oder Gilden. In der Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden Versicherungsunternehmen, die sich auf Transport- oder Feuerschäden spezialisiert hatten. Unter staatlicher Aufsicht gründeten sich 1676 die Hamburger Feuerkasse, 1718 die Berliner Feuersozietät und 1762 in England die erste moderne Lebensversicherung: Society for Equitable Association on Lives and Surviverships, die bereits auf versicherungsmathematischer Basis arbeitete.
Versicherungen von beweglichen Gütern in Deutschland wurden bis Anfang des 19. Jahrhunderts fast ausschließlich von englischen und französischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Einen deutlichen Aufschwung erfuhr die Versicherungsbranche in Deutschland nach der Beendigung des deutsch-französischen Krieges und der fortschreitenden Industrialisierung. Ernst Wilhelm Arnoldi gründete 1820 die Gothaer Feuerversicherungsbank, aus der 1827 die Gothaer Lebensversicherungsbank hervorging, die somit die erste deutsche Lebensversicherung wurde. Zu dieser Zeit waren bereits die deutschen Aktiengesellschaften Hauptinhaber von Lebens,- Feuer- und Transportversicherungen.
Aufgrund einer besseren Risikoverteilung gründete man weltweit in der Mitte des 19. Jahrhunderts so genannte Rückversicherungsunternehmen, um die Risiken besser verteilen zu können.
Mitte des 20. Jahrhunderts erweiterte sich das Aufgabengebiet der Versicherungsunternehmen kontinuierlich. Nicht vergessen sollte man die Einführung folgender Versicherungen während der Regierung von Bismarck und Kaiser Wilhelm I: 1883 Krankenversicherung, 1884 Unfallversicherung und 1889 gesetzliche Rentenversicherung.
Da Versicherungen, wie Banken, eine bedeutende Rolle in allen wirtschaftlich gut entwickelten Staaten spielen, unterliegen sie daher der staatlichen Kontrolle. In Deutschland wird dies im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Hier sind Rahmenbedingungen für die Zulassung, Rechtsform, Aufsicht, Kapitalanlagen und Geschäftsbetrieb niedergeschrieben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BAFin) ist die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde. Auch in anderen Staaten gibt es ähnliche Kontrollorgane.
In Deutschland wird die Organisation von Versicherungen per Gesetz genau geregelt. Danach dürfen Versicherungen nur in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet werden. Sparkassen und öffentliche Bausparkassen sind der Hauptvertriebsweg der Öffentlichen Versicherer. Die Öffentlichen Versicherer sind nämlich im Besitz der Sparkassen und Sparkassenverbände und gehören somit zur Sparkassen-Finanzgruppe. Als Rechtsform wählen diese Unternehmen meist die Form der Aktiengesellschaft, während die traditionelle Rechtsform die des öffentlichen Rechts war.
Ihren Ursprung hat diese Versicherungsform im 18. Jahrhundert. Es gab zahlreiche Fusionen und viele Versicherungen waren im Bereich der Feuerversicherung mit einem Monopol ausgestattet. Allerdings wurden diese Monopolstellungen 1994 aufgrund von Einwänden der Europäischen Union abgeschafft. Zu diesen Versicherern zählen beispielsweise die Versicherungskammer Bayern, die Provinzial NordWest, die SV Sparkassen Versicherung, die Provinzial Rheinland, die Sparkassen-Versicherung Sachsen, die Öffentliche Versicherung Bremen und viele mehr.
Weiterhin gibt es im Versicherungsgeschäft die so genannte Spartentrennung, dass heißt, Bereiche wie Schadens-, Unfall-, Lebens- und Krankenversicherungen müssen jeweils von einer rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaft betrieben werden.
Damit man als Versicherer in möglichst vielen Sparten tätig sein kann, kommt es zur Bildung von Konzernen. So können alle Versicherungsverträge angeboten werden. Der Kunde kann bei einem Unternehmen mehrere Versicherungen abschließen, erwirbt aber tatsächlich Verträge bei unterschiedlichen rechtlich selbständigen Versicherungsunternehmen.
Die Interessen der privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen in Deutschland werden durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) wahrgenommen.